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Mitgliedsbedingungen

Aufnahme, Rechte und Pflichten, Gebühren, Austritt

Der Sportfachverband Budo Austria ist der Verbreitung und Förderung des
Budo-Sports in seiner Gesamtheit verpflichtet. Der Verband und seine Mitglieder
sind innerhalb des gesetzlichen Rahmens autonom.

Jeder Verband oder Verein, der bei Budo Austria Mitglied wird, kann auch
anderen rechtmäßigen Verbänden, Vereinen oder Organisationen angeschlossen
sein. Budo Austria schränkt seine Mitglieder in keinster Weise ein.

Aufnahme

Als Mitglied kann jeder nach den geltenden Gesetzen zugelassene Verband oder
-Verein aufgenommen werden, der sich um die Förderung, Pflege und Ausübung des
Budo-Sports bemüht. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Die Aufnahme
kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden.

Rechte und Pflichten

Alle Rechte und Pflichten der Mitglieder von Budo Austria sind in den
Verbands-Statuten genau beschrieben.

Prüfungen

Sind Prüfungen vorgesehen, so führt diese grundsätzlich der Mitgliedsverband
od. -Verein eigenständig durch. Es besteht die Möglichkeit, von Budo Austria
Urkunden und Zertifikate zu erwerben. Diese werden gegen eine geringe Gebühr
zur Verfügung gestellt (siehe Gebührenordnung).

Gebühren

An Budo Austria und den jeweiligen Landesverband sind Gebühren zu entrichten.
Die aktuellen Gebühren sind der
Gebührenordnung zu entnehmen. Diese Gebühren
dienen dazu, die Mitgliedsverbände und -Vereine zu unterstützen, laufende
Kosten des Verbandes zu decken und den Verband weiter zu entwickeln.

Jährliche Gebühren: sind zu leistende Mitgliedsbeiträge an Budo Austria und
an den jeweiligen Landesverband. Diese werden jährlich per 31.01. abgebucht.

Bei einem Eintritt nach dem 31.01. wird der aliquote Teil des
Mitgliedsbeitrages berechnet (Beispiel: Mitgliedsbeitrag = 100 Euro, Eintritt
im Juli, = 50 Euro Mitgliedsbeitrag für das restliche Jahr).

Rechtmäßig abgebuchte Mitgliedsbeiträge werden nicht rückerstattet!

Austritt

Die Mitgliedschaft endet durch Tod, bei juristischen Personen durch Verlust der
Rechtspersönlichkeit, durch freiwilligen Austritt oder durch Ausschluss. Der
freiwillige Austritt kann nur zum 31.12. erfolgen. Er muss dem Vorstand
mindestens 1 Monat vorher schriftlich mitgeteilt werden.

Stand November 2018